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Alterseinkünftegesetz
Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber auf ein Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes (Aktenzeichen 2 BvL 17/99) vom 06.03.2002 reagiert. Mit der Einführung wurden Änderungen von zusätzlichen Gesetzen notwendig und die grundlegende Überarbeitung der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen für Rentner und Altersbezügen für Pensionäre. Die Besteuerung dieser beiden Altersversorgungen entsprachen nicht dem Gleichheitsgrundsatz der Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Gleichzeitig wurde die nachgelagerte Besteuerung von Renten eingeführt.

Das Gesetz wurde am 9. Juli 2004 verkündet und trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Es änderte das Einkommensteuergesetz, die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und weitere zehn Gesetze und Verordnungen. Das Modell der Altersversorgung wurde neu überdacht und daraus resultiert, das heute gültige 3-Schichten-Modell.
 
  • Schicht 1

    Basisversorgung

    Zur ersten Schicht gehören alle Altersversorgungsprodukte die ausschließlich eine lebenslängliche Rentenzahlung vorsehen. Die Verträge dürfen nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar, nicht übertragbar und nicht veräußerbar sein. Somit fallen in die erste Schicht alle gesetzlichen Rentenversicherungen, berufsständische Versorgungswerke, sowie die Basis-Rente (Rürup-Rente).


  • Schicht 2

    Zusatzversorgung

    Zur zweiten Schicht gehören alle Altersversorgungsprodukte die neben einer Rentenzahlung im Alter z.B. auch einen Kapitalzahlung von max. 30% des vorhandenen Wertes aus dem abgeschlossenen Vertrag vorsehen. Somit fallen in die zweite Schicht alle Riester-Renten und alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Alle Produkte aus der zweiten Schicht werden, sofern es sich nicht um Altzusagen (vor dem 31.12.2004 erteilt) handelt nachgelagert besteuert.


  • Schicht 3

    Kapitalanlageprodukte

    Bei allen Produkten die nicht in die erste oder zweite Schicht fallen handelt es sich um Kapitalanlagen, die in die dritte Schicht fallen und nicht um geförderte Altersversorgungen. Die Produkte in der dritten Schicht werden vorgelagert besteuert.
 
Kernpunkt des neuen Gesetzes: Alterseinkünfte werden nachgelagert besteuert
 
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