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Gesundheitsreform ab 2007



01.04.2007 Pflicht zur Versicherung / Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Versicherungspflicht in der GKV für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall,
    die früher gesetzlich versichert waren
  • Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
  • Krankenkassenbeitrag für Selbständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich
Medizinische Versorgung
  • Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
  • Ausbau der Palliativversorgung (Versorgung Schwerstkranker)
  • Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
  • Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen
  • Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
  • Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Betriebskostenzuschuss der Krankenkassen bei ambulanten Geburten im Geburtshaus
  • Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
  • Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
  • Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
  • Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution für die Messung, Darstellung und Dokumentation der Versorgungsqualität in allen Versorgungsbereichen
  • Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (Schönheitsoperationen)
Integrierte Versorgung
  • Förderung der flächendeckenden Integrierten Versorgung
  • Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung
Arzneimittel
  • Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
  • Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
  • Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
  • Verbesserung des Schutzes der Arzneimitteldaten
  • Anhebung des Apothekenrabatts auf 2,30 Euro
  • Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen
  • Weitergabe von nicht benutzten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen)
Mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie
  • Entwicklung von Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
  • Öffnung der Bundesknappschaft
  • Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich
Wahlmöglichkeiten für Versicherte
  • Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung
  • Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung
01.07.2007 Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung
  • stark verbesserter Standardtarif für Nichtversicherte, die dem PKVSystem zuzuordnen sind
01.01.2008 Chroniker
  • Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung
01.07.2008 Spitzenverband Bund der Krankenkassen
  • Der Spitzenverband ersetzt die Krankenkassenspitzenverbände
  • Gründung eines Medizinischen Dienstes auf Bundesebene durch den Spitzenverband
Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses(G-BA)
  • Straffung der Entscheidungsstrukturen
Pflegereform
  • Am 1. Juli 2008 tritt die Pflegereform in Kraft. Das ist somit die erste Anpassung der Leistungen der Pflegepflichtversicherung seit ihrem Inkrafttreten 1995.
Das Wichtigste im Überblick
  • Leistungsverbesserung für Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen
  • Leistung für Demenzkranke Personen, psychisch Kranke und Menschen mit geistigen Behinderungen, die die Anforderungen des Alltagslebens nicht mehr oder nur eingeschränkt erfüllen können
  • Anhebung der verschiedenen Pauschalen in den unterschiedlichsten Leistungsarten
  • Dynamisierung der Leistungen ab 2014
  • Anspruch auf unbezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz (bis zu sechs Monate)
  • Schulungen für freiwillige Helfer
  • Einführung der Pflegezeit und des Pflegeurlaubs
  • Verbesserung in der Qualität bzw. der Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Neubeiträge Pflegepflicht
  • Der Beitragssatz wurde ab 1. Juli 2008 um 0,25% von bisher 1,7% auf 1,95% und bei Kinderlosen von bisher 1,95% auf 2,2% erhöht.
01.11.2008 Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Gesetzliche Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes
01.01.2009 Versicherungsschutz
  • Pflicht zur Versicherung für alle
  • Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung
  • Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKVUnternehmens (bis 30.06.2009)
  • Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif
  • Öffnung der Seekrankenkasse
  • Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen
  • Einführung des einheitlichen Beitragssatzes
  • Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung
  • Ab 2009 wird der Wettbewerb innerhalb der privaten Krankenversicherung durch die Portabilität von Alterungsrückstellungen intensiviert, und die Wahl- und Wechselmöglichkeiten der Versicherten werden verbessert. Alle Unternehmen müssen zudem einen Basistarif ohne Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge und mit Kontrahierungszwang einführen.
  • Ab 2009 gilt erstmals die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.
Wahlmöglichkeiten für Versicherte
  • Wahltarife für den individuellen Krankengeldanspruch
01.01.2010 Das Bürgerentlastungsgesetz (BEG)

Seit dem 01.01.2010 können erstmals Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in höherem Maße steuerlich berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private oder gesetzliche Krankenversicherung handelt.

Da der Gesetzgeber den Bürger bereits seit 01.01.2010 spürbar entlasten wollte, sind die entsprechenden Abzugsbeiträge bereits in die aktuelle Lohnsteuertabelle 2010 integriert.

Zu den unbegrenzt abzugsfähigen Aufwendungen gehören alle Beiträge zur GKV, Beiträge zur PKV und Beiträge zur gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung- die sogenannte „steuerfreie Basisabsicherung“

01.01.2010 GKV-Zusatzbeiträge

Die Krankenkassen bekommen aus dem eingeführten Gesundheitsfonds für jedes Jahr eine feste Summe zugeteilt. Die unter anderem danach ermittelt wird, wieviel Gesunde oder Kranke die Kasse versichert. Kommt die Kasse damit nicht aus, muss sie bei ihren Mitgliedern zusätzlich Geld einfordern, den sogenannten Zusatzbeitrag.

Er darf, wenn er über acht Euro beträgt, höchstens ein Prozent des Einkommens ausmachen. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.

01.01.2011 Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Bündelung des Beitragseinzugs
 
 

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